Steuerbefreiung für bestimmte Aushilfen läuft per 31.12.2019 aus
Bis 31.12.2019 ist es möglich, bestimmte geringfügig beschäftigte Aushilfen steuerfrei im Betrieb zu beschäftigen. Hier galt es eine Reihe von Voraussetzungen einzuhalten und gut zu dokumentieren. So durfte unter anderem der Dienstnehmer nicht mehr als 18 Tage im Kalenderjahr als steuerbefreite Aushilfskraft tätig sein oder auch der Arbeitgeber durfte an maximal 18 Tagen im Kalenderjahr …
Steuerbefreiung für bestimmte Aushilfen läuft per 31.12.2019 aus Weiterlesen »