Wir bieten eine kostenlose Erstberatung für Unternehmer an!
+43 2252 88688-0

Ab 1.1.2020: Elektronische Zustellung für Unternehmer wird Pflicht

Wie berichtet wurden viele Unternehmen durch eine automatische Übernahme von Daten aus z. B. FinanzOnline im Teilnehmerverzeichnis angelegt.

Nicht vergessen: Wie in einer früheren Ausgabe der Steuernews schon berichtet, sind Unternehmer grundsätzlich ab dem 1.1.2020 zur Teilnahme an der neuen elektronischen Zustellung behördlicher Schriftstücke verpflichtet, außer das Unternehmen verfügt über keinen Internetanschluss oder unterschreitet die Umsatzgrenze zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen.

ACHTUNG: Wie berichtet wurden viele Unternehmen durch eine automatische Übernahme von Daten aus z. B. FinanzOnline im Teilnehmerverzeichnis angelegt und die Behörden können bereits ab 1.12.2019 an Teilnehmer im Teilnehmerverzeichnis elektronisch zustellen. Zur Abholung von elektronischen Zustellungen ist unter anderem eine Registrierung am Unternehmensserviceportal (USP – https://www.usp.gv.at) erforderlich, im Anzeigemodul „MeinPostkorb“ können Sie als Postbevollmächtigter unter anderem die E-Mail-Adresse für Verständigungen über neue Nachrichten eingegeben. Weitere Informationen finden Sie www.usp.gv.at und auf www.bmdw.gv.at/Services/ElektronischeZustellung.

Stand: 26. November 2019

Bild: Illustration

Erstgespräch vereinbaren

Wir bieten eine Erstberatung für Unternehmer an!
Tel.: +43 2252 88688-0 oder +43 2236 42463-0 oder per E-Mail an office@steuerngraf.at

Newsletter

Melden Sie sich zu unserem Newsletter an: