Erbschaften und Schenkungen sind keine reine Privatsache, sondern betreffen auch den Fiskus. Wer etwas zu hinterlassen hat, tut gut daran, sich bereits zu Lebzeiten darum zu kümmern, was nach seinem Tod mit dem Vermögen geschehen soll.
Wussten Sie z.B., dass das Verschweigen einer Schenkung teuer werden kann? Laut Finanzstrafgesetz droht eine Geldstrafe von bis zu 10% des Werts des geschenkten Vermögens.
Denken Sie heute an die Zukunft und geben Sie Ihre Erbrecht- und Schenkungsfragen in professionelle Hände.