Beitragsgrundlage anpassen
Die Basis für die Ermittlung der endgültigen Beitragsgrundlage im gewerblichen Sozialversicherungsgesetz sind die Einkünfte laut Einkommensteuerbescheid. Die endgültige Beitragsgrundlage wird berechnet, sobald der Einkommensteuerbescheid vorliegt. Bis dahin werden die Beiträge von einer vorläufigen Beitragsgrundlage berechnet. Basis der vorläufigen Beitragsgrundlage ist grundsätzlich die endgültige Beitragsgrundlage des drittvorangegangenen Jahres. In den ersten drei Jahren der Selbständigkeit wird …