Muss eine Schenkung gemeldet werden?
Anzeigepflicht besteht für Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden, wenn im Zeitpunkt des Erwerbes mindestens ein Beteiligter einen Wohnsitz, den gewöhnlichen Aufenthalt, den Sitz oder die Geschäftsleitung im Inland hatte. Zu melden sind insbesondere Schenkungen von: Bargeld, Kapitalforderungen, Gesellschaftsanteilen Betrieben oder Teilbetrieben beweglichen körperlichen Vermögen (wie z. B. Schmuck, Kraftfahrzeuge) immateriellen Vermögensgegenständen (z. B. Fruchtgenussrechte, Urheberrechte) …