Was muss im Februar von Unternehmern besonders beachtet werden?
Bis Ende Februar sind unter anderem zusätzlich zu melden: Unternehmer müssen die Jahreslohnzettel ihrer Dienstnehmer aus dem Jahr 2021 in elektronischer Form bis Ende Februar 2022 an das Finanzamt melden. Unternehmer müssen auch Zahlungen, die für bestimmte Leistungen (z. B. im Rahmen eines freien Dienstvertrages) außerhalb eines Dienstverhältnisses gezahlt werden, an das Finanzamt melden. Die Zahlungen […]
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