Grundsätzlich gelten Spenden als freiwillige Zuwendungen und sind daher nicht abzugsfähig.

Welche Geldspenden dürfen abgesetzt werden?

Grundsätzlich gelten Spenden als freiwillige Zuwendungen und sind daher nicht abzugsfähig. Das Gesetz erlaubt aber ausdrücklich die Abzugsfähigkeit von bestimmten Zahlungen, wenn sie zusammen mit Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht übersteigen, insofern sie unter anderem die folgenden Voraussetzungen erfüllen. Begünstigt sind unter anderem Spenden an bestimmte Organisationen, die Forschungsaufgaben […]

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