Aufgrund einer weiteren Zinssatzerhöhung der EZB gelten mit Wirksamkeit ab 22.3.2023 für Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ein Zinssatz von 4,88 %.
Stand: 26. April 2023
Bild: LALAKA – stock.adobe.com
Wir bieten eine Erstberatung für Unternehmer an!Tel.: +43 2252 88688-0 oder +43 2236 42463-0 oder per E-Mail an office@steuerngraf.at
Melden Sie sich zu unserem Newsletter an: