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27. Oktober 2020

Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem sehr groß.

Steuertipps zum Jahresende

Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem sehr groß. Vieles muss unbedingt noch vor dem 31.12. erledigt werden (für Bilanzierende gilt dies meist, wenn sich das Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr deckt). Trotzdem sollte man sich ausreichend Zeit nehmen, um seine Steuersituation nochmals zu überdenken. Das Jahr 2020 war gekennzeichnet durch die COVID-19-Krise. Der Gesetzgeber […]

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Durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 und die COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung ist es möglich, Verluste aus 2020 in den Jahren 2019 und 2018 steuerlich zu berücksichtigen.

Wie können Verluste aus 2020 steuerlich in Vorjahren verwertet werden?

Durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 und die COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung ist es möglich, Verluste aus 2020 in den Jahren 2019 und 2018 steuerlich zu berücksichtigen. Hier einige (unvollständige) Eckpunkte dieser Regelung: Verluste aus betrieblichen Einkünften, die im Rahmen der Veranlagung 2020 nicht ausgeglichen werden, können bei der Veranlagung 2019 bis zu € 5.000.000,00 steuerlich berücksichtigt werden. Für abweichende

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Der Gesetzgeber hat eine Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes beschlossen, welche rückwirkend in Kraft tritt und die Zuverdienstgrenze für Studierende von € 10.000,00 auf € 15.000,00 anhebt.

Familienbeihilfe: Wie wurde die Zuverdienstgrenze für Studierende erhöht?

Der Gesetzgeber hat eine Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes beschlossen, welche rückwirkend in Kraft tritt und die Zuverdienstgrenze für Studierende von € 10.000,00 auf € 15.000,00 anhebt. Studierende dürfen also nun ab dem Kalenderjahr, in dem sie das 20. Lebensjahr vollenden, ab dem 1. Jänner 2020 pro Jahr € 15.000,00 verdienen, ohne eine etwaig zustehende Familienbeihilfe zu verlieren.

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Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.

ASVG-Sozialversicherungswerte für 2021 (voraussichtlich)

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich. Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2021: 1,033. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten. ASVG-Werte (voraussichtlich) Geringfügigkeitsgrenze   monatlich € 475,86 Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe

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