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Wie wurde der Familienbonus Plus ab 1.7.2022 erhöht?

Mit der Steuerreform werden ab 1.7.2022 die Absetzbeträge je Kind und Monat erhöht.

Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag und vermindert direkt die zu zahlende Einkommensteuer. Mit der Steuerreform werden ab 1.7.2022 die Absetzbeträge je Kind und Monat erhöht.

  bis 30.6.2022 ab 1.7.2022
für Kinder bis 18 Jahre € 125,00/Monat € 166,68/Monat
für volljährige Kinder € 41,68/Monat € 54,18/Monat

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Familienbonus ist, dass für das Kind Familienbeihilfe gewährt wird, und dass es sich ständig in einem Mitgliedstaat der EU/des EWR oder in der Schweiz aufhält. Für Kinder, die sich in Drittländern aufhalten, steht kein Familienbonus zu.

Für Kinder, die in anderen EU-/EWR-Ländern oder in der Schweiz leben, werden die Beträge per Verordnung des BMF auf Basis der vom Statistischen Amt der Europäischen Union veröffentlichten vergleichenden Preisniveaus indexiert. Die Höhe wird alle zwei Jahre neu angepasst.

Der Familienbonus Plus kann entweder während des Jahres in der laufenden Lohnverrechnung (Formular E 30) oder in der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Steuererklärung berücksichtigt werden.

Die Bundesregierung hat weitere Veränderungen des Familienbonus Plus für 2022 angekündigt. Die Gesetzwerdung war bei Onlinestellung abzuwarten.

Stand: 28. Juni 2022

Bild: JackF – stock.adobe.com

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