Wir bieten eine kostenlose Erstberatung für Unternehmer an!
+43 2252 88688-0

Wie wird der Dienstgeberbeitrag ab 2023 gesenkt?

Wie wird der Dienstgeberbeitrag ab 2023 gesenkt?

Ab dem Kalenderjahr 2025 beträgt der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds 3,7 % (statt wie bisher 3,9 %) der Beitragsgrundlage.

In den Kalenderjahren 2023 und 2024 beträgt der Beitrag 3,7 %, soweit dies in bestimmten lohngestaltenden Vorschriften festgelegt ist. Darunter fallen zum Beispiel Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung, aber auch eine innerbetriebliche Festlegung für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern.

Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hat nun in FAQs einige Klarstellungen vorgenommen. Daraus ist unter anderem zu entnehmen, dass die innerbetriebliche Festlegung formlos erfolgen kann. Es wird empfohlen, rechtzeitig einen internen Aktenvermerk für allfällige Kontrollen anzulegen, etwa mit folgendem Inhalt: „Gemäß § 41 Abs. 5a Z 7 Familienlastenausgleichsgesetz wird der Dienstgeberbeitrag für alle Dienstnehmer, für die der Beitrag zu entrichten ist, in den Jahren 2023 und 2024 mit 3,7 % der Beitragsgrundlage festgelegt.“ Die Festlegung hat für alle Dienstnehmer oder für bestimmte Gruppen zu erfolgen. Auch dazu sollte ein Aktenvermerk erstellt werden.

Auch die Frage, ob diese Festlegung auch für freie Dienstnehmer und für Gesellschafter-Geschäftsführer mit wesentlicher Beteiligung erfolgen kann, wird beantwortet: Die Festlegung des Dienstgeberbeitrags auf 3,7 % kann für alle Dienstnehmer erfolgen, für die eine Beitragspflicht besteht.

Stand: 28. November 2022

Bild: maxsim – stock.adobe.com

Erstgespräch vereinbaren

Wir bieten eine Erstberatung für Unternehmer an!
Tel.: +43 2252 88688-0 oder +43 2236 42463-0 oder per E-Mail an office@steuerngraf.at

Newsletter

Melden Sie sich zu unserem Newsletter an: