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september_2024

Erhöhung der Umsatzgrenze, vereinfachte Rechnungsausstellung, auch für Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten.

Umsatzsteuer: Was ändert sich bei der Kleinunternehmerbefreiung?

Von der Umsatzsteuer befreit sind die Umsätze der Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer, wobei man bei Inanspruchnahme dieser Steuerbefreiung auch einen allfälligen Vorsteuerabzug verliert. Entsprechend der aktuellen Regelung ist ein Kleinunternehmer ein Unternehmer, der im Inland sein Unternehmen betreibt und dessen Umsätze im Veranlagungszeitraum € 35.000,00 (netto) nicht übersteigen. Bei dieser Umsatzgrenze bleiben bestimmte Umsätze, wie jene aus […]

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BMF bestätigt uneingeschränkte Besteuerung im Verhältnis zu Russland.

Neue BMF-Information zum suspendierten DBA mit Russland

Das BMF hat mit Mai eine neue Information veröffentlicht, wie mit der Suspendierung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) durch Russland weiter vorzugehen ist und welcher einheitlichen Auslegung durch Österreich diesbezüglich Folge zu leisten ist.  Nicht anwendbare DBA-Bestimmungen Infolge der Suspendierung des DBA-Russland finden nachfolgende Bestimmungen im Doppelbesteuerungsabkommen künftig keine Anwendung mehr: Betriebsstätte samt dazugehöriger Protokollbestimmung (Art. 5)

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Neben der Anpassung des Einkommensteuertarifes soll eine Reihe von Maßnahmen Entlastung bringen.

Kalte Progression: Welche Maßnahmen sind für 2025 geplant?

Das Einkommensteuergesetz sieht vor, dass die steuerliche Mehrbelastung durch die sogenannte kalte Progression jährlich abzugelten ist. Dies erfolgt durch eine automatische Anpassung der Grenzbeträge des Einkommensteuertarifes und vieler Absetzbeträge im Ausmaß von zwei Drittel der Inflationsrate. Für das dritte Drittel sind seitens der Bundesregierung Maßnahmen zu beschließen. Daraus ergeben sich nun insgesamt folgende voraussichtliche Änderungen

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EU-Richtlinie bewirkt eine Anpassung der Größenkriterien im UGB.

Anpassung der Größenklassen im Unternehmensgesetzbuch

Im Unternehmensgesetzbuch (UGB) werden Kapitalgesellschaften anhand der drei Größenkriterien Bilanzsumme, Umsatzerlöse sowie Mitarbeiterzahl in Kleinstkapitalgesellschaften, Kleine, Mittelgroße und Große Kapitalgesellschaften eingeteilt. Durch einen delegierten Rechtsakt der EU-Kommission werden ab dem 1.1.2024 die beiden Größenkriterien Bilanzsumme und Umsatzerlöse um jeweils 25 % angehoben. Dies soll für viele Unternehmen eine Reduktion der Prüfungs- und Berichtspflichten bewirken. Voraussichtliche

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Bis Ende September gibt es für Unternehmerinnen und Unternehmer einiges zu beachten.

Wichtiges für Unternehmer bis zum 30.9.2024

Bis zum 30.9.2024 können Sie die Rückerstattung von Vorsteuerbeträgen für 2023 innerhalb der Europäischen Union via FinanzOnline beantragen. Kapitalgesellschaften (wie z. B. auch GmbH & Co KG’s) müssen grundsätzlich spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss beim Firmenbuch einreichen. Für Unternehmerinnen und Unternehmer mit Bilanzstichtag 31.12.2023 ist daher der 30.9.2024 der letzte fristgerechte Abgabetag. Wird

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Fehlentwicklungen erkennen – rechtzeitig Maßnahmen ergreifen.

Mit einer Planungsrechnung zu mehr Erfolg im nächsten Jahr!

Als Unternehmerin bzw. Unternehmer möchten Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen erfolgreich ist – sei es durch den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen, das Schaffen und Erhalten von Arbeitsplätzen oder das Erzielen von Gewinnen. Um diese Ziele zu erreichen, ist es wichtig, eine klare und spezifische Strategie zu entwickeln und diese in einem gut strukturierten Plan

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