Wann führt ein Abbruch der Vermietung zu Liebhaberei?
Wird eine Tätigkeit als Liebhaberei eingestuft, ist sie Privatvergnügen, und die daraus resultierenden Verluste können nicht steuerwirksam genutzt werden. Ist eine vermietete Eigentumswohnung fremdfinanziert, können Verluste entstehen. Dann kann diese Vermietung Liebhaberei sein. Liebhaberei liegt bei Vermietung einer Eigentumswohnung also nicht vor, wenn in einem absehbaren Zeitraum (20 Jahre ab Beginn der Vermietung beziehungsweise 23 […]
Wann führt ein Abbruch der Vermietung zu Liebhaberei? Weiterlesen »