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november_2017

Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem sehr groß. Vieles muss unbedingt noch vor dem 31.12. erledigt werden.

Steuerspartipps zum Jahresende

Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem sehr groß. Vieles muss unbedingt noch vor dem 31.12. erledigt werden (für Bilanzierende gilt dies, wenn sich das Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr deckt). Trotzdem sollte man sich ausreichend Zeit nehmen, um seine Steuersituation nochmals zu überdenken. Steuertipps Steuerstundung (Zinsgewinn) durch Gewinnverlagerung bei Bilanzierern Eine Gewinnverschiebung in das […]

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Damit Ihre Kunden sich auch schon bei geleisteten Anzahlungen die Vorsteuer vom Finanzamt holen können, müssen Sie die Umsatzsteuer auf einer Anzahlungsrechnung ebenfalls ausweisen.

Was ist bei Rechnungen für Anzahlungen und Endabrechnungen zu beachten?

Anzahlungsrechnungen Damit Ihre Kunden sich auch schon bei geleisteten Anzahlungen die Vorsteuer vom Finanzamt holen können, müssen Sie die Umsatzsteuer auf einer Anzahlungsrechnung ebenfalls ausweisen. Sonst gelten hier die üblichen Rechnungsmerkmale. Aus der Abrechnungsurkunde muss aber zweifelsfrei ersichtlich sein, dass es sich um eine Anzahlungsrechnung handelt (Bezeichnung als Anzahlungsrechnung und Angabe des voraussichtlichen Leistungszeitpunktes bzw.

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Für bestimmte Aushilfen kommt es ab 1.1.2018 zu einer Änderung in der Sozialversicherung.

Was ändert sich für bestimmte Aushilfskräfte in der Sozialversicherung ab 1.1.2018?

Für bestimmte Aushilfen kommt es ab 1.1.2018 zu einer Änderung in der Sozialversicherung. Wird neben einem Dienstverhältnis, das eine Vollversicherung nach dem ASVG begründet, ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis ausschließlich zu dem Zweck ausgeübt, einen zeitlich begrenzten, zusätzlichen, den regulären Betriebsablauf überschreitenden Arbeitsanfall zu decken oder den Ausfall einer Arbeitskraft zu ersetzen, so hat der Dienstgeber einen

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Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.

ASVG-Sozialversicherungswerte für 2018 (voraussichtlich)

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich. Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2018: 1,029. ASVG   Geringfügigkeitsgrenze   monatlich € 438,05 Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe € 657,08 Höchstbeitragsgrundlage   täglich €

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Gewerbetreibende, Gewerbegesellschafter und sogenannte Neue Selbständige haben in der Regel 1,53 % der vorläufigen Beitragsgrundlage der Krankenversicherung als Selbständigenvorsorge zu bezahlen.

Wie komme ich zu meinem Geld aus der Selbständigenvorsorge?

Gewerbetreibende, Gewerbegesellschafter und sogenannte Neue Selbständige, die in der gewerblichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, haben in der Regel 1,53 % der vorläufigen Beitragsgrundlage der Krankenversicherung als Selbständigenvorsorge zu bezahlen. Diese Beiträge werden von einer Vorsorgekasse veranlagt. Für bestimmte Freiberufler und Landwirte besteht daneben auch noch die Möglichkeit einer Selbständigenvorsorge auf freiwilliger Basis. Auszahlungsanspruch Anspruch auf Auszahlung

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Unternehmer sein, bedeutet Risiken eingehen: Ohne Risiko kein unternehmerischer Erfolg. Das Risikomanagement ist eine Aufgabe der Unternehmensführung.

Wie kann ich Risiken im Unternehmen managen?

Unternehmer sein, bedeutet Risiken eingehen: Ohne Risiko kein unternehmerischer Erfolg. Das Risikomanagement ist eine Aufgabe der Unternehmensführung. Risikomanagementprozess Risikomanagement sollte sich nicht nur auf bestimmte Abteilungen beschränken, sondern das ganze Unternehmen umfassen und kann z. B. wie folgt ablaufen: Risikoidentifikation: In der ersten Phase werden alle Chancen und Risiken systematisch und strukturiert erhoben. Dies geschieht

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