Wiedereingliederungsteilzeit für Arbeitnehmer
Die Wiedereingliederung länger erkrankter Arbeitnehmer in den Arbeitsprozess soll durch das am 1.7.2017 in Kraft tretende Wiedereingliederungsteilzeitgesetz erleichtert werden. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Eckpunkte dieser neuen Regelung. Arbeitsrechtlich wird eine Wiedereingliederungsteilzeit-Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber abgeschlossen (auf freiwilliger Basis für beide Seiten). Die Entgelteinbuße des Arbeitnehmers wird mit dem Wiedereingliederungsgeld (Sozialleistung) ausgeglichen. Beide […]
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