Haftet der Arbeitgeber für den Familienbonus Plus bei unrichtigen Angaben des Dienstnehmers?
Wie bereits berichtet kann der Familienbonus Plus bereits bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt werden. Die aktuelle Wartung der Lohnsteuerrichtlinien trifft zur Haftung des Arbeitgebers nun folgende Aussagen: Der Arbeitnehmer hat das Formular E30 mit den entsprechenden Angaben zum Kind beim Arbeitgeber abzugeben. Zudem muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber einen Nachweis über den Familienbeihilfenbezug (kann vom […]