Welche Angaben muss eine Kleinbetragsrechnung enthalten?
Eine Rechnung berechtigt grundsätzlich einen Rechnungsempfänger nur dann zum Vorsteuerabzug, wenn sie den Formvorschriften des Umsatzsteuergesetzes entspricht. Rechnungen mit einem Betrag von höchstens € 400,00 inkl. Umsatzsteuer – sogenannte Kleinbetragsrechnungen – müssen mindestens folgende Merkmale enthalten: Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers Ausstellungsdatum Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Art und
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