Bis zum 30.6. – Vorsteuererstattung aus Drittländern
Österreichische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen auch Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind, erstatten lassen. Erstattung aus Drittländern Die Frist für die Rückerstattung, der im Jahr 2017 in Drittländern angefallenen Vorsteuern, läuft am 30. Juni 2018 aus. Zu den Drittländern zählen alle Länder, die keine Mitgliedstaaten der Europäischen Union […]
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