Welche steuerlichen Erleichterungen sieht das sogenannte „Wirtepaket“ vor?
Mit dem 19. COVID-19-Gesetz sollte vorerst nur der Umsatzsteuersatz für die Abgabe von offenen nichtalkoholischen Getränken gesenkt werden Allerdings soll nun durch eine kurzfristige Änderung des Umsatzsteuergesetzes ohnedies die Umsatzsteuer unter anderem für die Verabreichung von Speisen und den Ausschank von Getränken im Sinne des § 111 Abs.1 der Gewerbeordnung. im Zeitraum 1.7.2020 bis 31.12.2020 […]
Welche steuerlichen Erleichterungen sieht das sogenannte „Wirtepaket“ vor? Weiterlesen »