Wie ist eine falsche Nutzungsdauer eines Anlagegutes zu berichtigen?
Bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt (abnutzbares Anlagevermögen), sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gleichmäßig verteilt auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzusetzen (Absetzung für Abnutzung). Die Nutzungsdauer ist grundsätzlich vom Steuerpflichtigen zu schätzen. Wenn die Nutzungsdauer im Gesetz nicht vorgegeben ist, können […]
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