Wir bieten eine kostenlose Erstberatung für Unternehmer an!
Wir übersiedeln mit dem Standort Baden - bitte beachten Sie – ab 9. Dezember 2025 finden Sie uns in der Wiener Straße 91/3.

Wie man seinen Betrieb vor Scheinunternehmen schützt

Sorgfaltspflichten im Rahmen der Auftragsvergabe beachten.

Als Scheinunternehmen bezeichnet man Unternehmungen, welche in der Regel nur eine fingierte Geschäftstätigkeit vorgeben und primär zu dem Zweck betrieben werden, um Steuern oder Sozialleistungen zu hinterziehen oder zu erschleichen oder ihre Auftraggeberinnen bzw. Auftraggeber durch vorgetäuschte Leistungen zu betrügen. Auch in Österreich werden immer mehr Betriebe Opfer von derartigen Scheinfirmen, weshalb man im Rahmen einer Auftragsvergabe stets nachfolgende Punkte genau prüfen sollte:

Prüfungs-Check gegen Scheinunternehmen

  • Prüfung Außenauftritt: Verfügt die Unternehmung über eine Homepage und wer wird im Impressum als Inhaber genannt?
  • Prüfung Gewerbeberechtigung: Verfügt die Unternehmung über eine aufrechte Gewerbeberechtigung: gisa.gv.at (nur für Inländer)
  • Prüfung Firmenbuch: Liegt ein Firmenbuchauszug der Unternehmung vor: justizonline.gv.at/jop/web/firmenbuchabfrage
  • Prüfung Scheinunternehmerliste: Scheint die Unternehmung als Scheinunternehmen in der BMF-Liste auf: service.bmf.gv.at/service/allg/lsu/
  • Prüfung UID-Nummer: Verfügt die Unternehmung über eine gültige UID-Nummer: ec.europa.eu/taxation_customs/vies/#/vat-validation
  • Prüfung Eintrag HFU-Liste: Ist die Unternehmung in der Liste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Liste) eingetragen (speziell im Bau- und bei Reinigungsleistungen relevant): sozialversicherung.at/agh-frontend-extern/views/dienstgeber_hfu_suchen.xhtml
  • Vertragsprüfung: Sieht der Werkvertrag eine entsprechende Gewährleistungsklausel vor?
  • Ausweiskopie: Anforderung einer Ausweiskopie des gesetzlichen Vertreters (Geschäftsführer, Vorstand etc.) des Auftragnehmers

BMF-Liste für Scheinunternehmen

Im Falle eines Schnellchecks sollte jedenfalls die BMF-Liste für Scheinunternehmen geprüft werden. Das BMF führt eine Liste aller rechtskräftig mit Bescheid festgestellten Scheinunternehmen. Im Rahmen dieser Liste werden 1.058 Unternehmungen geführt. Die Liste kann unter nachfolgendem Link abgerufen werden: service.bmf.gv.at/service/allg/lsu

Stand: 28. Juli 2025

Bild: Urupong – stock.adobe.com

Erstgespräch vereinbaren

Wir bieten eine Erstberatung für Unternehmer an!
Tel.: +43 2252 88688-0 oder +43 2236 42463-0 oder per E-Mail an office@steuerngraf.at

Newsletter

Melden Sie sich zu unserem Newsletter an: