Wir bieten eine kostenlose Erstberatung für Unternehmer an!
Wir übersiedeln mit dem Standort Baden - bitte beachten Sie – ab 9. Dezember 2025 finden Sie uns in der Wiener Straße 91/3.

Warum man auf den Deckungsbeitrag achten sollte

Auch für einen Preisnachlass ist es wichtig den Deckungsbeitrag zu kennen.

Viele Unternehmerinnen und Unternehmer freuen sich über steigende Umsätze. Wichtig ist allerdings dabei auch auf den Deckungsbeitrag seiner Produkte und Dienstleistungen zu achten.

Der Deckungsbeitrag ist definiert als Umsatz abzüglich der variablen Kosten und sagt z. B. aus, wie viel der Verkauf eines Produktes oder einer Dienstleistung zur Abdeckung der Fixkosten beiträgt. So erzielt ein Produkt A mit Verkaufspreis von € 500,00 und variablen Kosten von € 200,00 einen Deckungsbeitrag von € 300,00 pro Stück. Der Verkauf dieses Produktes würde aufgrund seines höheren Deckungsbeitrages mehr zum Gewinn des Unternehmens beitragen als ein Produkt B mit Verkaufspreis von € 800,00, variablen Kosten von € 700,00 und somit einem Deckungsbeitrag von € 100,00.

Auch bei der Frage, ob und wie viel Nachlass man einer Kundin oder einem Kunden gewähren kann, ist es wichtig,

den Deckungsbeitrag seiner Produkte zu kennen. Würde man bei Verkauf des Produktes B 15 % Nachlass auf den Verkaufspreis geben (in absoluten Zahlen € 800,00 x 15 % = € 120,00), so wäre der Verkauf aufgrund der hohen variablen Kosten und des geringen Deckungsbeitrages von € 100,00 bereits ein Verlustgeschäft.

Der Deckungsbeitrag kann für ein Produkt pro Stück, auf die Gesamtmenge eines Produktes oder für das gesamte Unternehmen berechnet werden.

Stand: 28. Juli 2025

Bild: magele-picture – stock.adobe.com

Erstgespräch vereinbaren

Wir bieten eine Erstberatung für Unternehmer an!
Tel.: +43 2252 88688-0 oder +43 2236 42463-0 oder per E-Mail an office@steuerngraf.at

Newsletter

Melden Sie sich zu unserem Newsletter an: