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21. Dezember 2025

Der Jahresbeginn 2026 bringt wieder eine Fülle an gesetzlichen Änderungen.

Wichtige Neuerungen zum Jahresbeginn

Der Jahresbeginn 2026 bringt wieder eine Fülle an gesetzlichen Änderungen. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht von ausgewählten gesetzlichen Anpassungen. Einkommensteuertarif Auch im Jahr 2026 wird durch die Abschaffung der „kalten Progression“ die durch die Inflation hervorgerufene Mehrbelastung über die Einkommensteuer abgegolten. Dabei werden die für die Berechnung der Einkommensteuer wesentlichen Tarifelemente und Absetzbeträge automatisch […]

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Sind gespaltene Gewinnverwendungen im engeren Sinn steuerrechtlich zulässig?

BMF-Information zur gespaltenen Gewinnverwendung im engeren Sinn

Üblicherweise erfolgen Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften entsprechend dem Beteiligungsverhältnis der Gesellschafterinnen und Gesellschafter. Unter einer sogenannten gespaltenen Gewinnverwendung im engeren Sinn versteht man hingegen eine Konstellation, bei welcher Gewinne nur an bestimmte Gesellschafter ausgeschüttet werden, während den anderen Gesellschaftern ein entsprechendes Gewinnvorrecht für kommende Jahre eingeräumt wird. Anders als bei der „typischen“ alinearen Gewinnausschüttung erfolgt die

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Einheitliche Kündigungsfristen auch für Saisonarbeitskräfte.

Kündigungsfristen: Ende des Saisonprivilegs mit 1. Jänner 2026

Im Oktober 2025 wurde eine Änderung der Kündigungsbestimmungen im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) im Nationalrat beschlossen, welche auch ein Ende des Saisonprivilegs ab 1.1.2026 mit sich bringt. Angleichung der Kündigungsfristen Bereits seit dem Jahr 2021 gelten sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Angestellte weitestgehend einheitliche Kündigungsfristen. Eine Ausnahme bestand nur für überwiegende Saisonbranchen, wo

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BFG bestätigt Ansicht der Finanzverwaltung zum Mehrfachansatz.

Mehrfachsachbezug bei der Nutzung mehrerer Firmenautos?

Besteht für eine Arbeitnehmerin bzw. einen Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätten zu benützen, so ist hierfür ein Sachbezug anzusetzen. Nutzt ein Arbeitnehmer jedoch nicht nur ein Fahrzeug, sondern mehrere Fahrzeuge (z. B. aus einem Fahrzeugpool) auch für Privatfahrten, so stellt sich diesbezüglich die Frage,

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Für welchen Zeitraum haftet ein GmbH-Geschäftsführer für Abgabenschulden?

Haftet ein GmbH-Geschäftsführer auch nach seinem Ausscheiden für Abgabenschulden weiter?

Eine Geschäftsführerin bzw. ein Geschäftsführer einer GmbH hat als gesetzlicher Vertreter sicherzustellen, dass die von ihr bzw. ihm vertretene Gesellschaft alle abgabenrechtlichen Pflichten korrekt erfüllt. Zu diesen auferlegten Pflichten zählen nicht nur die Verpflichtung zur Abgabenentrichtung, sondern auch die Erfüllung von Offenlegungs-, Wahrheits-, Buchführungs- und Erklärungspflichten im Interesse der Abgabenfestsetzung. Kann die vertretene Gesellschaft eine

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Erhöhte Haftungssätze für den Bereich der Arbeitskräfteüberlassung.

Geplante Verschärfungen bei der Auftraggeberhaftung ab 1.1.2026

Um den Sozial- und Abgabenbetrug in der Baubrache einzuschränken, kann im Falle der Erbringung von Bauleistungen ein auftraggebendes Unternehmen zur Haftung für nicht abgeführte lohnabhängige Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge und -umlagen seines Auftragnehmers herangezogen werden. Das generelle Ausmaß dieser als „Auftraggeberhaftung“ bezeichneten Haftungsinanspruchnahme des Auftraggebers beträgt 5 % des geleisteten Werklohns für lohnabhängige Abgaben und weitere 20

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