Begründet das unentgeltliche Aufladen von E-Fahrzeugen einen Sachbezug?
Schon bisher war bei sogenannten E-Fahrzeugen (Nullemissionsfahrzeugen) als Firmenwagen kein Sachbezug für eine allfällige Nutzung im Rahmen von Privatfahrten anzusetzen. Die mit 30.12.2022 veröffentlichte neue Sachbezugswerteverordnung enthält nunmehr auch umfangreiche Regelungen und Befreiungen zur Ladetätigkeit bei E-Fahrzeugen. Neuregelung betreffend Sachbezug und Ladetätigkeit Kein Sachbezug ist anzusetzen, wenn arbeitgeber- oder arbeitnehmereigene E-Fahrzeuge am Standort des Arbeitgebers […]
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