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3. Dezember 2021

Ein Gesetzesentwurf sieht Unterstützungsmaßnahmen im Bereich der Entrichtung von Abgaben an die Finanz vor.

Welche Zahlungserleichterungen der Finanz auf Grund des Lockdowns gibt es?

Ein Gesetzesentwurf sieht folgende Unterstützungsmaßnahmen im Bereich der Entrichtung von Abgaben an die Finanz vor: Eine Stundung, die bis 31. Dezember 2021 beantragt wird, ist bis 31. Jänner 2022 zu bewilligen. Stundungszinsen sollen im Zeitraum 22.11.21 – 31.1.2022 nicht anfallen. Eine Neuverteilung der Raten des COVID-19-Ratenzahlungsmodells (Phase 1) soll künftig zwei Mal beantragt werden können. […]

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Durch den neuerlichen Lockdown wurden auch die Hilfen aus dem Härtfall-Fonds reaktiviert.

Was ändert sich beim Härtefall-Fonds?

Durch den neuerlichen Lockdown wurden auch die Hilfen aus dem Härtfall-Fonds reaktiviert. Hier einige Eckpunkt der Änderungen: Für die fünf weiteren Betrachtungszeiträume November 2021 bis März 2022 sind Unterstützungsleistungen beantragbar. Die Antragstellung ist vom 1.12.2021 bis 2.5.2022 möglich. Für die Lockdown-Monate November und Dezember erhalten Anspruchsberechtigte mindestens € 1.100, ab Anfang 2022 mindestens € 600.

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