Sonderbestimmung zum Pendlerpauschale läuft per 1.7.2021 aus
Für Lohnzahlungszeiträume, die vor dem 1. Juli 2021 enden gilt: Das Pendlerpauschale ist auch für Lohnzahlungszeiträume zu berücksichtigen, in denen sich der Arbeitnehmer in COVID-19-Kurzarbeit, Telearbeit wegen der COVID-19-Krise bzw. Dienstverhinderungen wegen der COVID-19 Krise befindet. Wird also die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte nur aufgrund der COVID-19-Krise nicht mehr bzw. nicht an jedem Arbeitstag zurücklegt, dann kann […]
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