Die gesetzliche Grundlage des Verordnungsentwurfes bildet das Konjunkturstärkungsgesetz 2020

Wie können Verluste aus 2020 steuerlich in Vorjahren verwertet werden?

Mit der „COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung“ des Finanzministers wurde die im Konjunkturstärkungsgesetz 2020 geschaffene Möglichkeit des Verlustrücktrages nun konkretisiert und unter anderem Details und Voraussetzungen zu einer „COVID 19-Rücklage“, dem Verlustrücktrag für 2019 bzw. 2018 und die Möglichkeit zur Herabsetzung der ESt-/KöSt Vorauszahlungen 2019 festgelegt. Gesetzliche Grundlage: Konjunkturstärkungsgesetz 2020 Verluste aus betrieblichen Einkünften, die bei der Ermittlung des […]

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