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29. Juli 2020

Das Konjunkturstärkungsgesetz (KonStG 2020) soll mit Maßnahmen im Abgabenrecht Entlastung bringen und den Standort stärken.

Was ändert sich mit dem Konjunkturstärkungsgesetz?

Das Konjunkturstärkungsgesetz (KonStG 2020) soll mit Maßnahmen im Abgabenrecht Entlastung bringen und den Standort stärken. Der folgende Überblick über ausgewählte Maßnahmen basiert auf dem im Nationalrat beschlossenen Gesetz und den dazugehörigen Erläuterungen. Änderung des Einkommensteuertarifs Der Einkommensteuersatz wird rückwirkend ab 1.1.2020 für Einkommensteile von € 11.000,00 bis € 18.000,00 20 % (statt wie bisher 25 […]

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Im Konjunkturstärkungsgesetz (KonStG 2020) finden sich neben einer Vielzahl von Änderungen auch Maßnahmen zur steuerlichen Förderung von Investitionen.

Wie sollen Investitionen steuerlich gefördert werden?

Im Konjunkturstärkungsgesetz (KonStG 2020) finden sich neben einer Vielzahl von Änderungen auch Maßnahmen zur steuerlichen Förderung von Investitionen. Degressive Abschreibung Alternativ zur linearen Abschreibung ist für Wirtschaftsgüter, die nach dem 30. Juni 2020 angeschafft oder hergestellt werden, eine degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) mit einem unveränderlichen Prozentsatz von höchstens 30 % möglich. Der Prozentsatz ist auf

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Mit der COVID-19 Investitionsprämie soll ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen geschaffen werden.

Was ist die COVID-19 Investitionsprämie?

Mit der COVID-19 Investitionsprämie soll ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen geschaffen werden. Die Investitionsprämie wird 7 % von bestimmten Neuinvestitionen betragen, bei Neuinvestitionen in den Bereichen Klimaschutz, Digitalisierung, Gesundheit und Life-Science 14 %. Als Förderungswerber kommen bestehende und neugegründete Unternehmen aller Branchen und aller Größen in Betracht. Gefördert werden sollen materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in

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Bis zum Ende des Stundungszeitraumes kann ein Antrag auf Ratenzahlung in zwölf angemessenen Monatsraten gestellt werden.

Wie sind weitere Stundungen und Ratenzahlungen der Finanz geregelt?

Stundungen, die nach dem 15. März 2020 bewilligt worden sind und deren Stundungsfrist am 30. September oder am 1. Oktober 2020 endet, bleiben bis 15. Jänner 2021 unter Einbeziehung jener Abgaben aufrecht, welche bis spätestens 25. September 2020, im Falle von Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuervorauszahlungen bis spätestens 27. November 2020, auf dem Abgabenkonto verbucht wurden. Bis

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