Die Überprüfung des signierten Jahresbeleges ist verpflichtend.

Nicht vergessen am Jahresende: Jahresbeleg der Registrierkasse ausdrucken und prüfen!

Wenn Sie eine Registrierkasse in Ihrem Betrieb im Einsatz haben, so ist mit Ende des Kalenderjahres der signierte Jahresbeleg mit Betrag Null (0) auszudrucken, zu prüfen und sieben Jahre aufzubewahren. Der Jahresbeleg ist der Monatsbeleg vom Dezember, der den Zählerstand zum Jahresende enthält. Für die Erstellung des Jahresbeleges brauchen Sie eine funktionierende Signaturerstellungseinheit. Auch bei […]

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