Immobilienertragsteuer: Befreiung bei Verkauf des Hauptwohnsitzes nur bis 1.000 m² Grundfläche?
Der Verkauf des Hauptwohnsitzes ist unter bestimmten Voraussetzungen von der Immobilienertragsteuer befreit. Dabei sind nach dem Einkommensteuergesetz zwei Fälle zu unterscheiden: Steuerfrei ist grundsätzlich die Veräußerung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen samt Grund und Boden, wenn der Verkäufer sein Eigentum seit der Anschaffung und bis zur Veräußerung durchgehend für mindestens zwei Jahre bewohnt hat – es …