GmbH-Gründung via Bürgerkarte / Handysignatur!
Durch das Deregulierungsgesetz 2017 wird unter bestimmten Voraussetzungen ab 1.1.2018 befristet auf drei Jahre eine vereinfachte Gesellschaftsgründung ohne Notar zugelassen. Im Folgenden werden die Eckpunkte der neuen Regelung dargestellt: Voraussetzungen sind: Standard-GmbH mit Mustersatzung mit natürlicher Person als einzigem Gesellschafter, die auch einziger Geschäftsführer werden soll. Auf das Stammkapital (€ 35.000,00 bzw. gründungsprivilegiert: € 10.000,00) […]
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