Für Unternehmen
Finanzstrafrecht
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Eine Betriebsprüfung steht ins Haus? Sie überlegen eine Selbstanzeige im Finanzstrafrecht? Oder sind Sie gar als Verdächtiger oder Beschuldigter von der Finanzstrafbehörde zu einem Finanzstrafverfahren vorgeladen worden?
Ein solches finanzstrafrechtliches Verfahren ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Warten Sie nicht unnötig ab oder – noch schlimmer – reagieren Sie womöglich gar nicht. So wird das ganze Verfahren noch unangenehmer und folgenreicher.
Wir begleiten Sie durch das Verfahren.